Heute im Bundestag: Neuregelung der elterlichen Sorge für nicht verheiratete Väter
Seit 03.08.2010 galt die vorläufige Regelung des Bundesverfassungsgerichts: Das Gericht spricht dem Vater die gemeinsame elterliche Sorge zu, wenn das dem Wohl des Kindes dient. Nach dem neuen Gesetz erhält der Vater die gemeinsame Sorge, wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Das ist auch dann der Fall, wenn der Vater die Mutter alles ohnehin alleine entscheiden lässt, weil hieraus keine Streitigkeiten erwachsen können.