Rat und Hilfe

Faire Trennung  Faire Scheidung e. V.

Information über rechtliche, psychologische und familienpolitische Belange auf der Webseite und durch interessante Vorträge.


Beratungshilfe

Wer über nur geringes Einkommen / Vermögen verfügt, kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein beantragen und damit eine anwaltliche Beratung bei einem Anwalt der eigenen Wahl "bezahlen".
In München befindet sich diese Stelle in der Maxburgstraße 4. Hier finden Sie alle Informationen zum Beratungshilfeverfahren.
Bei der Rechtsantragsstelle könnnen Sie auch eigene Anträge zu Protokoll geben, für die eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist, beispielsweise bei Sorge- und Umgangsrechtsanträgen und bei Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Rechtsberatung bei geringem Einkommen

Da die Rechtsantragsstelle keine Rechtsberatung erteilt, gibt es für Bürger/-innen mit geringem Einkommen ebenfalls in der Maxburgstraße 4 eine Rechtsberatung des Münchner Anwaltvereins.
Individuelle Rechtsberatung in Familiensachen gibt es auch bei verschiedenen Vereinen wie Pro Familia, TuSch oder Siaf e. V, die beiden letzteren nur für Frauen.


Rechtsschutzversicherung

Fast alle allgemeinen Rechtsschutzversicherungen, die nicht auf ein Rechtsgebiet beschränkt sind, zahlen die Gebühr einer Erstberatung im Familienrecht, rund 250,00 EUR. Der vereinbarte Selbstbehalt wird abgezogen.


Verfahrenskostenhilfe

Jeder Anwalt / jede Anwältin kann für Sie bei geringem Einkommen / Vermögen Verfahrenskostenhílfe für ein familiengerichtliches Verfahren beantragen. Wird sie vom Gericht bewilligt, übernimmt die Landesjustizkasse die Gerichts- und Anwaltsgebühren insgesamt. Je nach Einkünften und Ausgaben kann eine maximal vier Jahre andauerende Ratenzahlung angordnet werden.
Die Formulare finden Sie hier.


Mediation

Eine Mediation ist ein Schlichtungsverfahren, das von einer hierfür ausgebildeten unabhängigen und neutralen Person geleitet wird. Eine ganze Reihe von Familienrechtsanwälten hat eine Mediaitonsausbildung und bietet Mediation zu einem zu vereinbarenden Stundenhonorar an. Nach dem Mediationsgesetz darf niemand als Mediator tätig werden, der eine Partei zuvor alleine beraten oder vertreten hat, und darf auch nach erfolgter Mediation für keine der Parteien in der gleichen Sache tätig werden.
Auch einige Vereine bieten familienrechtliche Mediation an, insbesondere bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen, in München beispielsweise Pro Familia e. V., Familiennotruf e. V. IETE e. V. oder die evangelischen Beratungsstelle.
Außerdem gibt es am Familiengericht München die Möglichkeit, Mediation durch ausgebildete Richter zu beantragen, sogenannte Güterichter.

Und hier finden Sie den Beratungsführer für München, der alle Angebote der Stadt für Kinder, Eltern und Jugendliche vorstellt.


Güterichter/-innen am Familiengericht München

Innerhalb des Familiengerichts München  haben sich vier Richter/-innen zu Güterichtern ausbilden lassen. Weitere Informationen zu dieser kostengünstigen Möglichkeit der Konfliktlösung finden Sie hier.

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