Düsseldorfer Tabelle 2013

Aus der Düsseldorfer Tabelle werden die Unterhaltsbeträge abgelesen, die für Kinder zu zahlen sind.  Von den Tabellenbeträgen wird das halbe Kindergeld abgezogen, da dieses den Eltern je zur Hälfte zusteht:
Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2013.
Der Kindesunterhalt bleibt auch 2013 unverändert, die Beträge wurden seit 2010 nicht erhöht. Zur Erleichterung für Geringverdiener wurde der Selbstbehalt, was also dem Unterhaltsverpflichteten mindestens übrig bleiben muss, von € 950,00 auf € 1.000,00 erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selbstbehalt von € 770,00 auf € 800,00.
Der Kindesunterhalt kann also geringer werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete ein Einkommen hat, das unter diesen Grenzen liegt.

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