Die
Kindesunterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle werden ab 01.01.2015 nicht angehoben. Obwohl dies bereits für 2014 geplant war, wurde der
steuerliche Kinderfreibetrag, an den die Beträge nach der Düsseldorfer
Tabelle gekoppelt sind, vom Bundesfinanzministerium bisher nicht angehoben.
Dies soll nun Anfang 2015 geschehen. Bis dahin bleiben die
Kindesunterhaltsbeträge unverändert.