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Düsseldorfer Tabelle 2015

Die Kindesunterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle werden ab 01.01.2015 nicht angehoben. Obwohl dies bereits für 2014 geplant war, wurde der steuerliche Kinderfreibetrag, an den die Beträge nach der Düsseldorfer Tabelle gekoppelt sind, vom Bundesfinanzministerium bisher nicht angehoben. Dies soll nun Anfang 2015 geschehen. Bis dahin bleiben die Kindesunterhaltsbeträge unverändert.