Unbefristeter Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei ehebedingten Nachteilen
Beschluss des BGH vom 05.12.2012 Eine gelernte Versicherungsfachwirtin hatte ihren Beruf aufgegeben, um das gemeinsame Kind zu betreuen. Nach der Scheidung nahm sie eine Tätigkeit als städtische Schulsekretärin auf, die wesentlich schlechter bezahlt war.