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Muss mir mein Ehemann oder meine Ehefrau sagen, wie hoch sein / ihr Vermögen ist?

Jeder Ehegatte hat gegen den anderen einen Anspruch auf Unterrichtung über den Bestand des Vermögens. Dies resultiert aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB: Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.