Anpassung Düsseldorfer Tabelle 2015
Sollten nach dem Existenzminimumbericht Kinderfreibetrag und Kindergeld so angehoben werden wie besprochen, steigt der Mindestunterhalt für 6-11jährige Kinder wie folgt: Sächliches Existenzminimum € 4.512,00 : 12 = € 376,00 für jüngere Kinder 87 % davon, für ältere Kinder 117 %, (§ 1612 a BGB). Wenn das Kindergeld um € 10,00 steigt ergeben sich folgende Beträge für den Mindesunterhalt: 0- 5 Jahre € 327,00 - € 97,00 zu zahlen € 230,00 (bisher € 225,00) 6- 11 Jahre € 376,00 - € 97,00 zu zahlen € 279,00 (bisher € 272,00) 12-17 Jahre € 440,00 - € 97,00 zu zahlen € 343,00 (bisher € 334,00)