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Düsseldorfer Tabelle Stand 01.08.2015

Hier finden Sie die neuen Tabellensätze. In den Tabellen am Ende des Dokuments sehen Sie die nach Abzug des halben Kindergeldes zu zahlenden Beträge. Achtung! Bis zum Jahresende werden die bisherigen Kindergeldbeträge hälftig abgezogen. Die Erhöhung des Kindergeldes wird erst ab Januar 2016 berücksichtigt, wenn die Tabellensätze noch einmal angehoben werden.

Kindergelderhöhung und Änderung der Düsseldorfer Tabelle 2015 und 2016

Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um 4 Euro erhöht, die Nachzahlung erfolgt ab September, spätestens Oktober 2015. Bei Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss und ALG II darf die Kindergeldnachzahlung nicht als Einkommen berücksichtigt werden.