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Es werden Posts vom April, 2017 angezeigt.

Der Bundesgerichtshof und das Wechselmodell

Im Januar 2017 legte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss fest, wie der Kindesunterhalt im Falle eines Wechselmodells (die Kinder sind 50 % der Zeit bei der Mutter und 50 % der Zeit beim Vater) zu bemessen ist.