Gesetzesänderung: Dauer der Unterhaltszahlungen

Seit der Unterhaltsreform im Jahr 2008 wird der nacheheliche Unterhalt meistens zeitlich begrenzt. Nun hat der Bundestag mit Gesetz vom 13.12.2012 beschlossen, dass die Dauer der Ehe wieder stärker berücksichtigt werden soll. Denn bei langen Ehen, bei denen die häufig die Frau ihre Karriere zugunsten von Kindern zurückgestellt hat, wird es häufig als ungerecht empfunden, wenn die Unterhaltszahlungen des Mannes zu früh nach der Scheidung eingestellt werden. Künftig können also Unterhaltszahlungen nach der Scheidung langjähriger Ehen wieder für längere Zeiträume, wenn nicht sogar unbefristet, zugesprochen werden.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog