Umgang
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht den gewöhnlichen Aufenthalt hat, hat Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Können sich die Eltern darüber nicht einigen, kann eine Entscheidung des Familiengerichts beantragt werden.
Zu berücksichtigen sind neben dem Alter des Kindes viele Aspekte. Zunächst gilt als Grundregel, dass bei kleineren Kindern die Umgangstermine kürzer, aber häufiger sein sollten, bei größeren Kindern, spätestens ab Schulalter, gilt die Faustregel jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien. Wird eine Besuchsregelung erarbeitet, sind daneben beispielsweise die Entfernung der Wohnorte, die Bindung des Kindes an den jeweiligen Elternteil schon vor der Trennung, der Wunsch der Kinder, die psychische Konstitution zu berücksichtigen. Maßstab ist auch hier immer das Wohl des Kindes.
Zum Umgang ist jeder Elternteil nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.
Kann Umgang erzwungen werden?
Nestmodell
Erfahrungen von Familien zum Nestmodell, die Kinder bleiben in der Wohnung und die Eltern wechseln sich mit der Betreuung ab, finden Sie im SZ-Magazin.
Kann Umgang erzwungen werden?
Nestmodell
Erfahrungen von Familien zum Nestmodell, die Kinder bleiben in der Wohnung und die Eltern wechseln sich mit der Betreuung ab, finden Sie im SZ-Magazin.
Wechselmodell
Verbringen die gemeinsamen Kinder gleich viel Zeit bei Mutter und Vater handelt es sich um das sogenannte Wechselmodell. Das funktioniert, wenn die Eltern sehr nahe beieinander wohnen und sich gut über die Belange ihrer Kinder austauschen können. Deshalb ist eine Anordnung des Wechselmodells durch das Familiengericht nicht möglich (siehe Oberlandesgericht Nürnberg im Archiv vom November 2011).
Häufig wechseln die Kinder wöchentlich. Beliebt und oft einfacher zu organisieren, ist das 5-Tage-Modell: die Kinder sind beispielsweise am Montag und Dienstag immer beim Vater, am Mittwoch und Donnerstag bei der Mutter, die Wochenenden werden abgewechselt.
Kindes- oder Ehegattenunterhalt fällt in der Regel, außer bei großen Einkommensunterschieden weg. Die Anschaffungen und Sonderkosten für die Kinder müssen hälftig bezahlt werden.
Gesetzesentwurf Umgangsrecht des leiblichen Vaters Dezember 2012
Umgangsrecht des leiblichen Vaters
Müssen sich 12 und 14jährige Kinder mit ihrem Vater treffen?
Kein gerichtlich angeordnetes Wechselmodell
Kann Umgang erzwungen werden?
Mama zwischen Sorge und Recht. Die aberwitzigen Erfahrungen einer Mutter in Sachen Umgang.
Gedanken zum Wechselmodell
Parental Alienation Syndrom
Umgangsausschluss für die Dauer von zwei Jahren verfassungsgemäß
Besuchskontakte als Belastung?
Umgangsausschluss für zwei Jahre nicht verfassungswidrig.
Übernachtungsmöglichkeit für Väter
Informationen finden Sie hier.
Umgangsrecht des leiblichen Vaters
Müssen sich 12 und 14jährige Kinder mit ihrem Vater treffen?
Kein gerichtlich angeordnetes Wechselmodell
Kann Umgang erzwungen werden?
Mama zwischen Sorge und Recht. Die aberwitzigen Erfahrungen einer Mutter in Sachen Umgang.
Gedanken zum Wechselmodell
Parental Alienation Syndrom
Umgangsausschluss für die Dauer von zwei Jahren verfassungsgemäß
Besuchskontakte als Belastung?
Umgangsausschluss für zwei Jahre nicht verfassungswidrig.
Übernachtungsmöglichkeit für Väter
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