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Umgangsausschluss für die Dauer von zwei Jahren nicht verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung vom 25.04.2015 veröffentlicht, AZ: 1 BvR 3326/14, wonach es nicht gegen Art. 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) verstößt, wenn ein Gericht nach jahrelangen Auseinandersetzungen den Umgang für zwei Jahre ausschließt.

Warum zum Güterichter?

Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung des bayerischen Justizministeriums, für welche Verfahren und Personen ein Güterichterverfahren geeeignet ist.