Umgangsausschluss für die Dauer von zwei Jahren nicht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung vom 25.04.2015 veröffentlicht, AZ: 1 BvR 3326/14, wonach es nicht gegen Art. 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) verstößt, wenn ein Gericht nach jahrelangen Auseinandersetzungen den Umgang für zwei Jahre ausschließt.