Keine Auskunftspflicht der Mutter über leiblichen Vater eines "Kuckuckskindes"
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.02.2015 verstößt eine derartige Auskunftsverpflichtung gegen das allgemeine Selbstbestimmungsrecht der Mutter nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.