Kindergelderhöhung und Änderung der Düsseldorfer Tabelle 2015 und 2016
Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015
um 4 Euro erhöht, die Nachzahlung erfolgt ab September, spätestens Oktober
2015. Bei Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss und ALG II darf die
Kindergeldnachzahlung nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Außerdem
wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht. Für die ersten und
zweiten Kinder beläuft sich der Betrag ab 2016 dann auf jeweils 190 Euro, für
dritte Kinder auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.
Da das
Kindergeld bei getrennten Eltern diesen je zur Hälfte zusteht, wird der halbe
Kindergeldbetrag von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle abgezogen. In
diesem Jahr bleibt jedoch die Kindergelderhöhung aufgrund einer Ausnahmeregelung
unberücksichtigt, so dass bis zum 31.12.2015 bei der
Berechnung des Kindesunterhalts die bisherigen Kindergeldsätze berücksichtigt
werden.
Auch der
steuerliche Kinderfreibetrag wurde erhöht.
Damit
ergeben sich auch neue Werte für den Mindestunterhalt. Eine neue Düsseldorfer
Tabelle ist deshalb noch in diesem Jahr geplant und soll am 1.8.2015
veröffentlicht werden.
Das sächliche
Existenzminimum für 2015 wurde auf € 4.512,00 angehoben. Damit beträgt der
Mindesunterhalt für die mittlere Altersgruppe € 376,00 (ein Zwölftel) und für
jüngere Kinder 87 % davon, für ältere Kinder 117 %, (§ 1612 a BGB). Ab 2016
beträgt der Kinderfreibetrag € 4.608,00.
Der Mindesunterhalt beträgt dann
ab August 2015 (erstes und zweites Kind)
0- 5 Jahre € 328,00 - € 92,00 zu
zahlen € 236,00 (bisher € 225,00)Der Mindesunterhalt beträgt dann
ab August 2015 (erstes und zweites Kind)
6- 11 Jahre € 376,00 - € 92,00 zu zahlen € 284,00 (bisher € 272,00)
12-17 Jahre € 440,00 - € 92,00 zu zahlen € 348,00 (bisher € 334,00)
ab Januar 2016 (erstes und zweites Kind)
0- 5 Jahre € 334,00 - € 95,00 zu zahlen € 239,00
6- 11 Jahre € 384,00 - € 95,00 zu zahlen € 289,00
12-17 Jahre € 449,00 - € 95,00 zu zahlen € 354,00
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