Neuregelung zum Güterrecht für internationale Paare
Nach einer europaweiten Harmonisierung der Rechtsanwendung bei Ehescheidungen, bei Unterhaltsfragen und im Bereich von Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen tritt zum 01.01.2019 eine EU-Verordnung zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendung im Güterrecht in Betracht.
Falls keine Rechtswahl getroffen wurde, soll künftig einheitlich das Recht des ersten gemeinsamen Aufenthaltsorts nach der Heirat anzuwenden sein. Falls es keinen gemeinsamen Aufenthalt gibt, das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit.
So ist der Grundsatz, Ausnahmen gibt es immer. Vorrangig ist bei allen internationalen Ehen für alle Folgesachen der Trennung undScheidung eine notariell festgelegte Rechtswahl zu beachten. Mehr noch als bei innerdeutschen Ehen gilt also: ein Ehevertrag kann vor bösen Überaschungen bei Trennung und Scheidung schützen.
Falls keine Rechtswahl getroffen wurde, soll künftig einheitlich das Recht des ersten gemeinsamen Aufenthaltsorts nach der Heirat anzuwenden sein. Falls es keinen gemeinsamen Aufenthalt gibt, das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit.
So ist der Grundsatz, Ausnahmen gibt es immer. Vorrangig ist bei allen internationalen Ehen für alle Folgesachen der Trennung undScheidung eine notariell festgelegte Rechtswahl zu beachten. Mehr noch als bei innerdeutschen Ehen gilt also: ein Ehevertrag kann vor bösen Überaschungen bei Trennung und Scheidung schützen.
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