Scheidungskosten steuerlich nicht mehr absetzbar

Seit Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2013 sind Prozesskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar.
Es gibt nur dann eine Ausnahme, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können.

Nun hat der Bundesfinanzhof im Mai 2017 entschieden, dass die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht zur Sicherung der Existenzgrundlage und der lebensnotwendigen Bedürfnisse dienen. Hierfür können nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht ist.


Es bleibt abzuwarten, ob diese Rechtsprechung auch für Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsforderungen bestehen bleibt, die durchaus die Existenzgrundlage vernichten können.

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