Scheidungskosten steuerlich nicht mehr absetzbar
Seit Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2013 sind
Prozesskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar.
Es gibt nur dann eine Ausnahme, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können.
Es gibt nur dann eine Ausnahme, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können.
Nun hat der Bundesfinanzhof im Mai 2017 entschieden, dass
die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht zur Sicherung der
Existenzgrundlage und der lebensnotwendigen Bedürfnisse dienen. Hierfür können
nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des
Steuerpflichtigen bedroht ist.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Rechtsprechung auch für
Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsforderungen bestehen bleibt, die durchaus die
Existenzgrundlage vernichten können.
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