Wann ist eine Ehe gescheitert und kann geschieden werden?

Nach dem Gesetz gibt es drei Möglichkeiten:
  1. Die Eheleute leben seit einem Jahr getrennt. Beide Eheleute wollen geschieden werden.
  2. Die Eheleute leben seit einem Jahr getrennt. Nur ein Ehegatte möchte geschieden werden. Dann muss dieser Ehegatte vortragen, weshalb er die Ehe einseitig als zerrüttet ansieht. Da auch, wenn nur ein Ehegatte die Ehe als zerrüttet ansieht, mit einer Wiederherstellung der Ehe nicht zu rechnen ist, ist die Ehe gescheitert.
  3. Die Parteien leben noch nicht ein Jahr getrennt. Es gibt aber Gründe, aus denen die Fortsetzung der Ehe für die antragstellende Partei unzumutbar ist. Diese Gründe müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen und eine unzumutbare Härte darstellen.
    Die beiden klassischen Fälle von Härtefall-Scheidungen sind Gewalttaten/schwere Straftaten eines Ehegatten gegen den anderen oder Schwangerschaft der Ehefrau, bei der feststeht, dass leiblicher Vater ein Dritter ist.

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