Düsseldorfer Tabelle 2017
Mehr Unterhalt für Kinder ab Januar 2017!
Hier finden Sie die neue Düsseldorfer Tabelle.
Der Mindestunterhalt steigt um € 7,00 in der ersten Altersstufe, € 9,00 in der zweiten Altersstufe 6-11 Jahre und € 11 in der dritten Altersstufe 12-18 Jahre.
Durch eine angekündigte Erhöhung des Kindergeldes ebenfalls ab Januar reduzieren sich diese Beträge wieder etwas. Die monatlich zu zahlenden Beträge können deshalb erst dann berechnet werden, wenn die neue Höhe des Kindergelds feststeht.
Durch eine angekündigte Erhöhung des Kindergeldes ebenfalls ab Januar reduzieren sich diese Beträge wieder etwas. Die monatlich zu zahlenden Beträge können deshalb erst dann berechnet werden, wenn die neue Höhe des Kindergelds feststeht.
Es ist sehr erfreulich dass die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurde.
AntwortenLöschenAngesichts der Tatsache, dass Alleinerziehende in Deutschland immer größere Steine in den Weg gelegt werden, sind die Änderungen eigentlich noch zu geringfügig.