Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016
So hoch ist der neue Mindestunterhalt (Einkommen bis € 1.500,00 netto):
ab Januar 2016 (erstes und zweites Kind)
0 - 5 Jahre € 335,00 - € 95,00 zu zahlen € 240,00
Ab dem dritten Kind steigt das Kindergeld auf € 196,00, für das vierte Kind werden € 221,00 bezahlt. Jeweils die Hälfte ist vom Tabellenbetrag abzuziehen.
Hier finden Sie die gesamte neue Tabelle.
ab Januar 2016 (erstes und zweites Kind)
0 - 5 Jahre € 335,00 - € 95,00 zu zahlen € 240,00
6 - 11 Jahre € 384,00 - € 95,00 zu zahlen € 289,00
12 - 17 Jahre € 450,00 - € 95,00 zu zahlen € 355,00
Ab dem dritten Kind steigt das Kindergeld auf € 196,00, für das vierte Kind werden € 221,00 bezahlt. Jeweils die Hälfte ist vom Tabellenbetrag abzuziehen.
Hier finden Sie die gesamte neue Tabelle.
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