Urteil des BGH vom 08.06.2011, AZ: XII ZR 17/09 Im Rahmen einer Abänderungsklage stellte sich die Frage, ob ab Rentenbezug der unterhaltsberechtigten Frau noch immer Unterhaltszahlungen geschuldet sind. Denn laut Rechtsprechung des BGH werden unbefristete Unterhaltszahlungen nach der Scheidung der Ehe nur dann geschuldet, wenn fortdauernde ehebedingte Nachteile nachweisbar sind. Ab Rentenalter aber sollen die ehebedingten Nachteile bei dem Erwerb von Rentenanwartschaften in der Regel durch die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeglichen sein. In diesem Fall jedoch hatte der Ehemann nur eine geringe Zeit der gesamten Ehedauer in die Rentenversicherung einbezahlt, die Ehefrau erhielt im Rahmen des Versorgungsausgleichs Anwartschaften im Wert von nur DM 107,18, bei einer Ehedauer von 28 Jahren. Damit könnte ein fortdauernder Unterhaltsanspruch bestehen. Die Ehefrau hatte jedoch während der Ehe als Ausgleich für ...
Ich denke wir sind uns einig, dass es die perfekte Harmonie die ein Leben lang anhalten soll gar nicht geben kann. Wie in jeder Art von Partnerschaft, treffen auch in der Ehe zwei Menschen aufeinander die unterschiedliche Charaktere, Vorstellungen und Interessen haben. Natürlich kann man sich dabei wunderbar ergänzen, auch seine Wünsche und Interessen mittels Kompromissen an die Wünsche und Interessen des Partners anpassen. Es kommen aber auch Probleme auf ein Paar zu, sei es von außen oder dem Paar selbst das nicht mehr in der Lage ist alles so perfekt aufeinander abzustimmen.
AntwortenLöschenWie wir mit solchen Problemen umgehen können, zeigt eigentlich wie wir als Paar zusammen passen. Viele Ehen gehen in solchen Situationen zu Bruche, ohne dass sich die Partner überhaupt bemüht haben eine Lösung ihres Problems zu finden. Meistens ist es schade darum weil viele wunderschöne Jahre und Gemeinsamkeiten dabei vergessen werden.
Eine Ehetherapie ist eine Lösung die uns allen zur Verfügung steht. Mit Hilfe von außen ist es leichter die Gründe der Zerrüttung zu entdecken und zu beseitigen