Kein andauernder Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach 20jähriger Hausfrauenehe

OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2013 - 10 UF 76/13.

Mit 20 Jahren geheiratet, vier Kinder groß gezogen und 20 Jahre den Haushalt geführt.
Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau endet 10 Jahre nach der Scheidung, wenn die Frau mindestens soviel verdient wie sie in ihrem vor der Ehe erlenten Beruf als Fleischereifachverkäuferin verdient hat. Das höhere Einkommen des Mannes und die nacheheliche Solidarität spielen zehn Jahre nach der Scheidung keine Rolle mehr.

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