Anspruch auf Platz in einer Kindertagesstätte 2

Nach rheinlandpfälzischem Landesrecht haben Kinder ab zwei Jahren Anspruch auf einen beitragsfreien Platz in einem Kindergarten. Wird dieser Anspruch duch die Kommune nicht erfüllt, muss die Kommune die Kosten einer privaten Kindertagesstätte ersetzen, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.09.2013.

Der bundesrechtliche Anspruch auf einen Platz bezieht sich aber auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter/-vater. Dass der Platz kostenfrei sein muss, ist nicht geregelt, sondern von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Seit September 2012 erhalten Eltern einen Zuschuss des Freistaats von € 50,00 monatlich für das letzte Kindrgartenjahr vor der Einschulung, seit September 2013 von € 100,00.

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