Sorgerechtsentscheidungen sind keine Sanktion gegenüber einem Elternteil, sondern vorrangig dem Wohl des Kindes verpflichtet.

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22.05.2013

Zieht ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Bundesland, darf ihm nicht als Sanktion das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden. Dies ist nur möglich, wenn an der Erziehungsfähigkeit dieses Elternteils Zweifel bestehen oder der Ortswechsel das Wohl des Kindes beeinträchtigt.
In diesem Fall war die Mutter mit ihren 5- und zwei 2jährigen Kindern von Nürnberg nach Dresden gezogen.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog