Bundesverfassungsgericht: Unterhaltsberechnung bei zwei unterhaltsberechtigten Müttern
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011 Die Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung bei Unterhaltsverpflichtungen für zwei Ehefrauen/Mütter ist verfassungswidrig. Nach früherem Recht war grundsätzlich die Unterhaltsverpflichtung für die zuerst geschiedene Ehefrau vorrangig gegenüber späteren Ehefrauen oder nichtehelichen Müttern. Dies hat sich mit der Neuerung des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008 geändert. In den meisten Fällen sind die Unterhaltsberechtigten gleichrangig, § 1609 Nr. BGB. Daraus hat die Rechtsprechung eine Berechnungsmethode entwickelt, wonach, um den Unterhaltsbedarf der einzelnen Beteiligten festzustellen, alle Einkünfte zusammengezählt und durch drei geteilt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Gesetzesgrundlage und wegen Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Folge ist allerdings nicht sehr gravierend, da sich di