Liebe Leser*innen, dieser Zeit-Online-Artikel ist hinter der Bezahlschranke, aber es lohnt sich, ihn zu lesen, ehe Sie vor Gericht um Umgangs- und Sorgerecht streiten:
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Ein Vater muss sich deshalb einmal im Monat mit seinen drei Söhnen treffen – auch wenn er das nicht will. So entschied das OLG Frankfurt.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen