Düsseldorfer Tabelle 2018: Weniger Kindesunterhalt im neuen Jahr?



So sieht die neue Düsseldorfer Tabelle aus (es ist jeweils das hälftige Kindergeld von € 96,00 anzuziehen). Die erste Einkommensgruppe wurde erweitert, sie reicht bis netto € 1.900,00 (bisher € 1.500,00). Die zweite Einkommensgruppe, € 1.500,00 bis € 1.900,00 ist weggefallen. Deshalb verschieben sich die nachfolgenden Einkommensgruppen, so dass der Unterhalt bei gleichem Einkommen des Unterhaltsppflichtigen im neuen Jahr niedriger sein kann. Den Höchstbetrag gibt es jetzt erst bei einem Einkommen über € 5.100,00 (bisher € 4.700,00).

Bestehende Unterhaltstitel (Gerichtsbeschluss, Jugendamtsurkunde, gerichtlich oder notariell beurkundete Vereinbarung) können allerdings nur abgeändert werden, wenn die Wesentlichkeitsgrenze (Richtwert 10 % weniger oder mehr Unterhalt) überschritten ist. Der Wechsel von einer Einkommensgruppe zur anderen zieht jedoch lediglich eine Änderung von um die 5 % nach sich, so dass eine Abänderung bei gleichbleibendem Einkommen nicht in Betracht kommt.

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