Unbefristeter Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei ehebedingten Nachteilen

Beschluss des BGH vom 05.12.2012
Eine gelernte Versicherungsfachwirtin hatte ihren Beruf aufgegeben, um das gemeinsame Kind zu betreuen.
Nach der Scheidung nahm sie eine Tätigkeit als städtische Schulsekretärin auf, die wesentlich schlechter bezahlt war.
In der Differenz dieser Einkünfte aus Vollzeittätigkeit  kann ein dauerhafter ehebedingter Nachteil liegen, wenn die geschiedene Ehefrau nachweisen kann, dass Bemühungen, in den ursprünglichen Beruf zurückzukehren, aussichtslos waren. Dieser Nachteil kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (wie Dauer der Ehe, Rollenverteilung in der Ehe, wirtschaftliche Verhältnisse des früheren Ehemannes, seine Gründung einer neuen Familie) zu einer unbefristeten Unterhaltsverpflichtung, zumindest bis zum Renteneintritt, führen.

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