Anpassung Düsseldorfer Tabelle 2015

Sollten nach dem Existenzminimumbericht Kinderfreibetrag und Kindergeld so angehoben werden wie besprochen, steigt der Mindestunterhalt für 6-11jährige Kinder wie folgt:

Sächliches Existenzminimum € 4.512,00 : 12 = € 376,00
für jüngere Kinder 87 % davon, für ältere Kinder 117 %, (§ 1612 a BGB).

Wenn das Kindergeld um € 10,00 steigt ergeben sich folgende Beträge für den Mindesunterhalt:

0-   5 Jahre        € 327,00 - € 97,00 zu zahlen € 230,00 (bisher € 225,00)
6-  11 Jahre       € 376,00 - € 97,00 zu zahlen € 279,00 (bisher € 272,00)
12-17 Jahre       € 440,00 - € 97,00 zu zahlen € 343,00 (bisher € 334,00)

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