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Der Neue soll zahlen?

Sowohl für den Ehegattenunterhalt als auch für den Unterhalt der nichtehelichen Mutter gibt es im Gesetz Billigkeitsklauseln. Eine davon heißt, wer in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, kann vom früheren Partner keinen Unterhalt mehr verlangen. Der Unterhaltsanspruch kann, je nach den Umständen und unter Wahrung des Wohles gemeinsamer Kinder, ganz wegfallen, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, § 1579 Nr. 2 BGB.

Die Ehe ist kein Kinderspiel...

.... meint Gerald Wagner in der FAS . Er erklärt, weshalb der Heidelberger Soziologe Mateusz Stachuradie Ehe als nicht-kompetitives Spiel beschreibt und weshalb die moderne Ehe als romantische Dauerleistung eine Überforderung ist. Soll man deshalb gleich wieder über die Vernunftehe nachdenken?

Der Bundesgerichtshof und das Wechselmodell

Im Januar 2017 legte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss fest, wie der Kindesunterhalt im Falle eines Wechselmodells (die Kinder sind 50 % der Zeit bei der Mutter und 50 % der Zeit beim Vater) zu bemessen ist.

Düsseldorfer Tabelle 2017

Mehr Unterhalt für Kinder ab Januar 2017!  Hier finden Sie die neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt steigt um € 7,00 in der ersten Altersstufe, € 9,00 in der zweiten Altersstufe 6-11 Jahre und € 11 in der dritten Altersstufe 12-18 Jahre.

Umgangsrecht des biologischen Vaters

Aufgrund einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes musste im Jahr 2013 das deutsche Gesetz geändert werden, wonach ein leiblicher Vater kein Umgangsrecht erhielt, wenn der rechtliche Vater (in der Regel der Ehemann der Mutter) in einer familiären Gemeinschaft mit dem Kind lebte.

Wechselmodell, Patchworkfamilie, Teilzeitmutter

Den Erfahrungsbericht einer Trennung von Eltern mit unterschiedlichen Lebenskonzepten über ein ganzes Jahr nach der Trennung finden Sie unter Teilzeitmutter im Süddeutschen Magazin. Das dürfte vielen Eltern bekannt vorkommen und manchmal hilfreich sein, um die eigenen Emotionen nicht hochkochen zu lassen.

Alleinerziehende unter Druck

Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen zum Kindesunterhalt geändert werden müssen, damit nicht so viele Kinder von Alleinerziehenden in Armut leben müssen.