Verbreitete Irrtümer im Familienrecht

  • Wer verheiratet ist, haftet für die Schulden des Ehegatten.

NICHT RICHTIG. Wer keinen Ehevertrag über Gütergemeinschaft geschlossen hat, lebt im Güterstand der       Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet Gütertrennung während der Ehe, Ausgleich der Ersparnisse während der Ehezeit bei Beendigung der Ehe.

  • Ehegattenunterhalt ist nur bis zum Ablauf des Trennungsjahres geschuldet.

NICHT RICHTIG. Wer mehr verdient, muss in der Regel mindestens bis zur Scheidung Unterhalt bezahlen. Allerdings ist nach Ablauf des Trennungsjahres eine Berufstätigkeit verpflichtend. Wer nicht arbeiten kann, muss die Gründe beweisen. Ansosnten wird ein Einkommen fingiert und der Unterhalt dadurch geschmälert.

  • Betreuungsunterhalt für Mütter ist nur bis zum dritten Geburtstag des gemeinsamen Kindes geschuldet.

NICHT RICHTIG. Betreuungsunterhalt ist geschuldet, solange und woweit die Mutter nachweisen kann, dass sie wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes nicht oder nur Teilzeit arbeiten kann.

  • Wenn ich nicht zustimme, kann erst nach drei Jahren geschieden werden.

NICHT RICHTIG. Wenn beide Ehegatten zustimmen, kann nach einem Trennungsjahr die Scheidung beantragt werden. Falls ein Ehegatte nicht zustimmt, muss der andere Ehegatte begründen, weshalb die Ehe gescheitert ist. Wer also keine schmutzige Wäsche waschen will, stimmt besser zu! Nach drei Trennungsjahren geht das Gesetz davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, dann muss auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten der Scheidungsantrag nicht mehr begründet werden.

  • Wir sind uns einig und können für die Scheidung gemeinsam einen Anwalt / eine Anwältin beauftragen.

NICHT RICHTIG. Anwälte sind Interessenverteter und dürfen nicht Antragsteller und Antragsgegner gleichzeitig vertreten. Wer den Scheidungsantrag stellt, muss eine anwaltliche Vertretung haben. Der andere Ehegatte kann ohne Anwalt dem Scheidungsantrag zustimmen, da er nur anwaltlich vertreten sein muss, falls er selbst Anträge stellen will. Die Gerichtskosten werden geteilt. Die Anwaltskosten werden nur geteilt, wenn man das so vereinbart hat. Ansonsten muss zahlen, wer den Anwalt beauftragt hat.

  • Für den Abschluss eines Ehevertrags brauchen wir nur einen Notar.

RICHTIG. Aber nicht empfehlenswert. Notare sind nicht auf Fachgebiete spezialisiert und kennen die Praxis der Gerichte nicht. Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht können einenen Ehevertrag, außer in ganz unkomplzierten Fällen, auf den Einzelfall exakt zuschneiden und achten darauf, dass das ganze verständlich bleibt, damit man auch in 20 Jahren noch weiß, was gemeint war.

  • Während der Ehe kann ich jederzeit Vermögen auf meinen Ehegatten übertragen.

RICHTIG ABER GEFÄHRLICH. Denn jede Vermögensübertragung gilt als Schenkung. Liegt sie über dem Steuerfreibetrag, fällt Schenkungssteuer an. Dies gilt auch bei Kauf eines Hauses, wenn der Ehegatte alsMiteigentümer/-in im Grundbuch eingetragen wird!

 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog