Die Düsseldorfer Tabelle 2014 entspricht der bisherigen für das Jahr 2013. Sollte die neue Bundesregierung das steuerliche Existenzminimum für Kinder ändern, muss die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.
Mehr Unterhalt für Kinder ab Januar 2017! Hier finden Sie die neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt steigt um € 7,00 in der ersten Altersstufe, € 9,00 in der zweiten Altersstufe 6-11 Jahre und € 11 in der dritten Altersstufe 12-18 Jahre.
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