Süddeutsche Leitlinien für den Unterhalt ab 2015

Ab 01.01.2015 gelten die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland in folgender Fassung: SüdL Stand 01.01.2015.
Der zulässige Höchstbeitrage für die Altersvorsorge wurde auf 23 % des Bruttoeinkommens gesenkt, angelehnt an die niedrigeren Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung von 18,7 % statt früher bis zu 19,9 %.
Die Selbstbehaltssätze, also das dem unterhaltspflichtigen zu verbleibende Minimum, wurden  angehoben.

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