Detektivkosten bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen

Dektivkosten muss die Gegenpartei erstatten, wenn sie das Verfahren verliert und die Detektivkosten zur Rechtsverfolgung notwendig waren (z.B. Nachwesi einer neuen Lebensgemeinschaft oder von Schwarzarbeit).Dies gilt aber nur, wenn sich die Kosten in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen halten und die Ermittlungsmethoden zulässig sind. Bei einer lückenlosen Überwachung durch ein satellitengestütztes GPS-System ist das nicht der Fall, da das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (über die Erhebbung und Verwendung eigener Daten) verletzt wird (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2013).

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