Samenspende und Vaterschaft

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm hat ein Kind, das durch eine Samenspende gezeugt wurde, einen Auskunftsanspruch gegen den Arzt über die Identität des Samenspenders.
Mutter, rechtlicher Vater und leiblicher Vater haben zwar keine Möglichkeit, die bestehende Vaterschaft zu ändern. Das Kind aber hat ab Volljährigkeit die Möglichkeit, die bestehende Vaterschaft anzufechten und den Samenspender als rechtlichen Vater mit allen erb- und unterhaltsrechtlichen Konsequenzen feststellen zu lassen.Die Frist für die Anfechtung der bestehenden Vaterschaft beträgt zwei Jahre ab Volljährigkeit, bzw. ab Kenntnis, dass der rechtliche nicht der leibliche Vater ist.

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